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Versicherteninformation Juni 2022

Geschätzte Versicherte

Gerne informieren wir Euch über die Entwicklungen unserer Pensionskasse:

Key Facts:

  • Anlageperformance 2021: 9.6%
  • Deckungsgrad 2021: 124.80%
  • Performance YTD 31.05.2022: -6.55%
  • Beteiligungsmodell für Altersrenten, erstmalige Auszahlungen werden demnächst vorgenommen
  • Wechsel des Vermögensverwaltungsmandats, inkl. Global Custodian
  • Anpassung im Vorsorgereglement per 01.06.2022

Jahresrechnung 2021

Der Stiftungsrat hat an der Sitzung vom 30. Mai 2022 die Jahresrechnung 2021 unserer Pensionskasse abgenommen. Unsere Pensionskasse erzielte im Geschäftsjahr 2021 eine Anlageperformance von 9.6%. Der Deckungsgrad per 31. Dezember 2021 erhöhte sich nach der Verzinsung der Altersguthaben in der Höhe von 8.5% von 123.1% auf 124.8%.

Nachstehend die wichtigsten Kennzahlen 2021:

  • Bilanzsumme: CHF 720.56 Mio. (2020: CHF 631.65 Mio.)
  • Wertschwankungsreserve: CHF 124.12 Mio. (2020: CHF 109.44 Mio.)
  • Freie Mittel: CHF 17.36 Mio. (2020: CHF 6.46 Mio.)
  • Anzahl aktive Versicherte: 1’413 (2020: 1’434)
  • Anzahl Rentenbezüger: 188 (2020: 173)


Die Immobilien im Direktbesitz sowie die Hypotheken sind im Berichtsjahr 2021 wiederum erfolgreich ausgebaut worden. Unsere Pensionskasse verfügt über Immobilien in Aesch, Itingen und Riehen. Bei den Hypotheken zeichnet sich ab, dass wir per Ende 2022 die Zielallokation von 10% des Anlagevermögens erreichen werden. Deshalb wurde die Hypothekenvergabe bis auf weiteres gestoppt.

Ausblick 2022

Die aktuelle weltpolitische Situation und der sprunghafte Anstieg der Inflation in den USA und in vielen europäischen Ländern bewirken zurzeit negative Ergebnisse an den Anlagemärkten. So erzielte unsere Pensionskasse per 31. Mai 2022 eine Anlageperformance YTD (year-to-date: bis heute) von -6.55%. Dies führt zu einem Deckungsgradrückgang von 124.8% auf ca. 114%. Unsere Pensionskasse ist finanziell solide aufgestellt. Sie verfügt über genügend hohe Wertschwankungsreserven zur Abfederung negativer Anlageergebnisse. Die Anlagekommission unserer Pensionskasse überwacht mit Unterstützung vom externen Investment-Berater sehr eng diese Entwicklung. Falls nötig werden entsprechende Schritte eingeleitet.

Beteiligungsmodell für Altersrenten

Der Stiftungsrat hat bereits letztes Jahr entschieden, ein Beteiligungsmodell für die Alters- und Alterspartnerrenten einzuführen. Der Stiftungsrat erachtet den aktuellen Zeitpunkt der Einführung als ideal, da unsere Pensionskasse über genügend hohe Wertschwankungsreserven verfügt. Das Beteiligungsmodell stützt sich dabei auf folgende wesentliche Kriterien:

  • Nicht alle Pensionierungsjahrgänge haben gleich viel zur Äufnung der Wertschwankungsreserven beigetragen. Deshalb drängt sich die individuelle Betrachtung eines jeden Pensionierungsjahrgangs auf. Beim Pensionierungsjahrgang handelt es sich um den Zeitpunkt der Pensionierung.
  • Für jeden Pensionierungsjahrgang wird ein sogenannter Zinsbarometer festgelegt. Dieser wird berechnet anhand der Performanceentwicklung der Pensionskasse, der Höhe der Verzinsung der Altersguthaben während 5 Jahre vor der Pensionierung und der Höhe des Zinsversprechens aus dem Umwandlungssatz.
  • Ist dieser Zinsbarometer positiv, so besteht Anspruch auf ein einmaliges zusätzliches Kapital. Vorwiegend kommen jene Rentner in den Genuss einer solchen Gutschrift, welche in der Startphase der Pensionskasse als aktive Versicherte eine im Vergleich zur Anlageperformance tiefe Verzinsung ihrer Altersguthaben hatten und so wesentlich zum Aufbau der Wertschwankungsreserve beigetragen haben.


Weitere Details zur Berechnung des Zinsbarometers findet Ihr hier.

Dieses Jahr (voraussichtlich Ende Juni) werden erstmals solche Kapitalauszahlungen aus dem Beteiligungsmodel an die anspruchsberechtigten Rentner ausgerichtet. Die betroffenen Rentner werden im Verlauf Juni entsprechend informiert.

Wechsel des Vermögensverwaltungsmandats inkl. Global Custodian

Der Stiftungsrat hat entschieden, das Vermögensverwaltungsmandat inkl. Global Custodian von der Credit Suisse zur Zürcher Kantonalbank (ZKB) zu übertragen. Die ZKB hat bei der Beurteilung der Anbieter und deren Offerten sowohl hinsichtlich quantitativer als auch qualitativer Kriterien am besten abgeschnitten. Zum gegebenen Zeitpunkt werden wir über die neuen Kontoverbindungsangaben informieren.

Anpassung Vorsorgereglement

Der Stiftungsrat hat für das Vorsorgereglement per 1. Juni 2022 weitere Präzisierungen umgesetzt. Zudem besteht neu die Möglichkeit, dass im Todesfall auch Einkäufe aus früheren Vorsorgeverhältnissen separat ausbezahlt werden können. Bedingung dafür ist, dass solch allfällige Einkäufe aus früheren Vorsorgeverhältnissen vom Versicherten zu Lebzeiten schriftlich bei unserer Geschäftsstelle angezeigt und dokumentiert worden sind. Bitte nehmt für die entsprechende Dokumentation direkt mit unseren Ansprechpartnern von Kessler Vorsorge AG Kontakt auf.

Für Fragen stehen Euch die Ansprechpartner von Kessler Vorsorge AG und die Stiftungsräte gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Bayer Pensionskasse Schweiz