Wohneigentumsförderung

Als versicherte Person können Sie bis drei Jahre vor dem frühestmöglichen Anspruch auf Altersleistungen Ihren Anspruch auf Vorsorgeleistungen oder einen Betrag bis zur Höhe Ihrer Austrittsleistung für Wohneigentum zum eigenen Bedarf verpfänden oder einen Betrag bis zur Höhe Ihrer Austrittsleistung für Wohneigentum zum eigenen Bedarf vorbeziehen. Der Mindestbetrag für den Vorbezug beträgt zurzeit CHF 20’000. Ein Vorbezug kann nur alle 5 Jahre geltend gemacht werden. Die Auszahlung des Vorbezugs erfolgt spätestens nach 6 Monaten.